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   VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94   

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VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94 (https://dejure.org/1994,2855)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.1994 - 8 S 2223/94 (https://dejure.org/1994,2855)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 1994 - 8 S 2223/94 (https://dejure.org/1994,2855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung privater Verkehrsflächen aufgrund BauGB § 9 Abs 1 Nr 11

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung zur Festsetzung privater Verkehrsflächen durch § 9 Abs. 1 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB); Pflicht einer Gemeinde zur Festsetzung von als Zufahrt dienenden Verkehrsflächen auf großen Grundstücken als öffentliche Verkehrsflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Festsetzung von Verkehrsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 234 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 485
  • VBlBW 1995, 66 (Ls.)
  • ZfBR 1995, 111
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, U. v. 5.7.1974 - 4 C 50.72 - BVerwGE 45, 309) ist die vom Satzungsgeber gemäß § 1 Abs. 6 BauGB vorzunehmende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gerichtlich nur darauf überprüfbar, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden mußte, ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt worden ist und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94
    Das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Aufstellungsbeschlusses ist im übrigen keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den späteren Bebauungsplan (BVerwG, Beschl. v. 15.4.1988 - 4 N 4.87 - NVwZ 1988, 916).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94
    Auch hat der Senat keine Anhaltspunkte dafür, daß die getroffenen Festsetzungen tatsächlich nicht dem planerischen Willen der Antragsgegnerin entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 NB 8.90 - NVwZ 1991, 875).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94
    Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der in einem Bebauungsplan festgesetzten Nutzung führen vielmehr nur dann zu dessen Nichtigkeit, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann (BVerwG, U. v. 29.9.1978 - 4 C 30.76 - DÖV 1979, 214).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94
    Ein Grundstück ist wegemäßig in der Regel nur dann erschlossen, wenn an die Grundstücksgrenze herangefahren werden kann, weil - im Grundsatz - nur so gesichert ist, daß es für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung erreichbar ist (BVerwG, Beschl. v. 23.1.1992 - 4 NB 2.90 - NvWZ 1992, 974, 976 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 08.01.1992 - 3 N 1880/87

    Festsetzung nichtöffentlicher landwirtschaftlicher Verkehrsflächen durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94
    Ein generelles Regelungsbedürfnis ist daher nicht zu bestreiten (ebenso Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 2. Aufl., § 9 RdNr. 83; Gierke in Brügelmann, BauGB, § 9 RdNr. 217; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 4. Aufl., § 9 RdNr. 41; Hess.VGH, Beschl. v. 8.1.1992 - 3 N 1880/87 - UPR 1992, 390; BayVGH, Urt. v. 3.2.1987 - Nr. 1 N 83 A 3104 - BRS 47 Nr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 7a D 20/02

    Voraussetzungen der Mangelhaftigkeit eines Bebauungsplans wegen Mitwirkung eines

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 3. Februar 1987 - Nr. 1 N 83 A.3104 -, BRS 47 Nr. 18; Hess. VGH, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 3 N 1880/87 -, UPR 1992, 390; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Oktober 1994 - 8 S 2223/94 -, BRS 56 Nr. 23; Brügelmann u.a., BauGB, Stand: November 2001, § 9 Rdnr. 217; Ernst u.a., BauGB, Stand: Januar 2002, § 9 Rdnr. 104; Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 3. Auflage, 2002, § 9 Rdnr. 33.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 K 431/16
    Die Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche wird gerechtfertigt durch die Beschränkung auf einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Benutzerkreis (VGH Mannheim, Urteil vom 27. Oktober 1994 - 8 S 2223/94 -, juris Rn. 34 f.).
  • BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96

    Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der

    Ein solcher Verstoß gegen Bundesrecht kommt hier - was die Revision der Beteiligten zu 1 der Sache nach auch rügt - deshalb in Betracht, weil die Ausführungen des Berufungsgerichts nahelegen, daß das Berufungsgericht insoweit keine eigene freie Auslegung vorgenommen, sondern sich an die diesbezügliche Auslegung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dem Urteil vom 27. Oktober 1994 - 8 S 2223/94 - im Normenkontrollverfahren, durch das der Antrag der Beteiligten zu 1 und ihres Ehemannes auf Erklärung der Ungültigkeit des Bebauungsplans 1994 zurückgewiesen wurde, gebunden gefühlt hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1998 - 1 K 14/94

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Zweckbestimmung zur Freizeitnutzung;

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB, auf die die Festsetzung gestützt ist, nur zur Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen oder auch - und inwieweit - zur Festsetzung privater Verkehrsflächen berechtigt (Festsetzung privater Verkehrsflächen nicht zulässig: Gelzer/Birk, Bauplanungsrecht, 5. Aufl., Rdnrn. 135 u. 136; Festsetzung privater Verkehrsflächen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: BayVGH, Urt. v. 03.02.1987 - Nr. 1 N 83 A.3104 -, BRS 47 Nr. 18, HessVGH, Beschl. v. 08.01.1992 - 3 N 1880/87 -, BRS 54 Nr. 2, VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1994 - 8 S 2223/94 -, BRS 56 Nr. 23).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets,

    Dies wäre bei einer Belassung oder Festsetzung nur einer privaten Verkehrsfläche und der damit verbundenen Beschränkung auf einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Benutzerkreis nicht möglich gewesen (vgl hierzu NdsOVG, Urteil vom 29. April 2004, 1 KN 194/02 - zit. n. juris; VGH BW, Urteil vom 27. Oktober 1994, BRS 56 Nr. 23), zumal nicht mit dem Einverständnis der Miteigentümer zu rechnen war, den Durchgangsverkehr zu dulden, wie das vorliegende Normenkontrollverfahren zeigt.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02

    Wirksamkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Verstoß eines Flächennutzungsplans

    Die Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche wird aber gerechtfertigt durch die Beschränkung auf einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Benutzerkreis (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1994 - 8 S 2223/94 -, BRS 56 Nr. 23).
  • VG Gießen, 02.03.1998 - 1 E 228/96

    Klage auf Genehmigung der Änderung eines Flächennutzungsplans - gemeindliche

    Ein Bauleitplan ist erforderlich, wenn er von der erkennbaren städteplanerischen Konzeption der Gemeinde getragen ist (vgl. BVerwG, BRS 50 Nr. 9; BRS 24 Nr. 15; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1995, 485; OVG Lüneburg BRS 50 Nr. 1).
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